Für unsere ausländischen Ausstellerinnen und Aussteller gilt:

Hunde, die aus einem EU- Mitgliedstaat oder der Schweiz auf das Ausstellungsgelände (einschließlich der Parkplätze und des Campingbereiches) verbracht werden, ist der ordnungsgemäß ausgefüllte EU- Heimtierausweis mitzuführen und auf Nachfrage der Ausstellungsleitung bzw. deren Beauftragten und dem amtlichen Tierarzt vorzuzeigen. Aus diesem muss zweifelsfrei nachzuvollziehen sein, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Für dauerhaft im Inland gehaltene Boxer ist der Nachweis eines gültigen Tollwutschutzes in Form eines Impfpasses oder eines EU- Heimtierausweises mitzuführen und auf Verlangen dem o.a. Personenkreis vorzuzeigen.

Für Hunde, die aus einem Drittland stammen, ist eine amtstierärztliche Bescheinigung aus dem Heimatland erforderlich. Aus dieser muss hervorgehen, dass die tierseuchenrechtlichen Anforderungen bei der Einreise erfüllt sind. Diese Bescheinigung ist auf Nachfrage vorzuzeigen.

Denken Sie auch daran, dass der Tollwutimpfschutz für Welpen erst 21 Tage nach der Grundimmunisierung wirksam ist. Welpen ohne wirksamen Tollwutschutz dürfen auf dem Ausstellungsgelände nicht mitgeführt werden.

Für Hunde, die nicht ausgestellt werden oder von Besuchern der Ausstellung mitgeführte Hunde, gilt das oben Genannte.